Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2091-23 18. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Die Veräußerungsgewinne aus der Schenkung einer Immobilie an Einrichtungen nach dem Gesetz 49/2002 sind von der Einkommensteuer befreit

Es wird die steuerliche Behandlung für einen Schenker angefragt, der eine Immobilie an eine gemeinnützige Einrichtung überträgt. Die DGT weist darauf hin, dass der daraus resultierende Veräußerungsgewinn befreit ist, wenn die Einrichtung die Anforderungen des Gesetzes 49/2002 erfüllt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung der genannten Schenkung im Rahmen der Einkommensteuer für den Schenker.

Die Entscheidung der DGT

Die Schenkung von Vermögenswerten, die nicht aus Bargeld bestehen, führt zu einem Veräußerungsgewinn oder -verlust. Wenn die beschenkte Einheit unter die Bestimmungen des Gesetzes 49/2002 fällt, ist der Veräußerungsgewinn aus der Schenkung der Immobilie gemäß Artikel 33.4 des LIRPF befreit. Darüber hinaus kann der Schenker den Steuerabzug für Mäzenatentum nach dem Gesetz 49/2002 geltend machen, begrenzt auf 10 % seiner Bemessungsgrundlage.

E-Mail
Kontakt