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V2091-18 16. Juli 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo reducido

Anwendung des Regelsatzes von 21 % auf elastomere Infusionspumpen für die postoperative Versorgung

Ein Unternehmen erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für elastomere Pumpen zur Medikamenteninfusion sowie deren Komponenten. Die DGT stellt fest, dass Pumpen für die postoperative Anwendung nicht die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz erfüllen und mit 21 % besteuert werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarer Steuersatz im Hinblick auf die Umsatzsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Morphin-Infusionssysteme, Arzneimittel und enterale Ernährungssysteme werden mit 10 % besteuert, wenn sie für die Selbstkontrolle behindernder Krankheiten konzipiert sind. Elastomerpumpen, die primär für die postoperative Anwendung bestimmt sind, erfüllen jedoch nicht die Bedingung, dass sie zur Linderung oder Behandlung von Beeinträchtigungen persönlich und ausschließlich für Personen mit körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigungen konzipiert sind. Daher werden diese Pumpen mit dem Regelsatz von 21 % besteuert. Separat steuerpflichtige Verbrauchskomponenten unterliegen dem Satz von 21 %, sofern nicht ein anderer ermäßigter Satz anwendbar ist.

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