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V2077-17 3. August 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Das im Einkommensteuerreglement befreite Verpflegungsregime findet nur Anwendung auf Personen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aufgrund eines Arbeits- oder gesetzlichen Verhältnisses beziehen

Es wird geklärt, ob Gesellschafter eines Transportunternehmens das Verpflegungs- und Übernachtungsregime anwenden können. Die DGT stellt fest, dass das Verpflegungsregime der Verordnung nur für Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis gilt. Bei Gesellschaftern ist die Erstattung von Kosten nur dann steuerfrei, wenn die Gesellschaft die Mittel (Transport/Unterkunft) direkt bereitstellt und nicht, wenn lediglich der Betrag erstattet wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anwendung des in Artikel 9 des Einkommensteuerreglements vorgesehenen Verpflegungsregimes auf Beträge, die Gesellschafter als Verpflegungs- und Unterbringungskosten während ihrer Tätigkeit als Fahrer erhalten könnten. Zudem wird die Anwendung dieses Regimes im Falle eines Arbeitnehmers der Gesellschaft angefragt.

Die Entscheidung der DGT

El régimen de dietas del artículo 9 del Reglamento solo es aplicable a contribuyentes con rendimientos del trabajo derivados de una relación laboral. Para los socios cuyos servicios no son actividades económicas, si la sociedad reembolsa gastos sin acreditar que compensan estrictamente el desplazamiento, se considera renta sujeta a impuesto. No hay renta si la sociedad pone directamente a disposición los medios de transporte y alojamiento. Para trabajadores por cuenta ajena, las dietas están exentas si cumplen los límites cuantitativos y requisitos de desplazamiento del Reglamento.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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