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V2070-14 30. Juli 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · provisiones técnicas

Kein steuerlicher Abzug der buchhalterischen Rückstellung für Nicht-Versicherungsunternehmen

Ein Versicherungsvermittler erkundigt sich, ob seine buchhalterische Rückstellung als abzugsfähige technische Rückstellung gelten kann. Die DGT stellt fest, dass ein Unternehmen, das nicht den Status eines Versicherungsunternehmens besitzt, die für solche Rückstellungen vorgesehene steuerliche Abzugsfähigkeit nicht in Anspruch nehmen kann.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene buchhalterische Rückstellung unter einige der in Artikel 29 des Königlichen Dekrets 2486/1998 und Artikel 16 des Königlichen Legislativdekrets 6/2004 festgelegten technischen Rückstellungen gefasst und/oder diesen gleichgestellt werden kann, welche die Verordnungen und das Gesetz über die Regelung und Beaufsichtigung der privaten Versicherungen entwickeln.

Die Entscheidung der DGT

Artikel 13.4 des TRLIS gestattet den Abzug von Aufwendungen für technische Rückstellungen nur Versicherungsunternehmen, innerhalb der durch die anwendbaren Vorschriften festgelegten Grenzen. Da die Steuerpflichtige nicht den Status eines Versicherungsunternehmens besitzt, stellt ihre buchhalterische Rückstellung keine abzugsfähige Ausgabe dar.

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