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V2059-23 13. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Versteuerung von ausstehenden Gehältern zum Zeitpunkt der Fälligkeit sowie Zinsen oder Prozesskosten als Veräußerungsgewinne

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von unbezahlten Gehältern, Zinsen und Prozesskosten, die nach einem Urteil ausgezahlt wurden. Die Finanzbehörde stellt klar, dass Gehälter dem Zeitraum zuzurechnen sind, in dem sie fällig waren, und dass Zinsen sowie Prozesskosten unter bestimmten Bedingungen als Veräußerungsgewinne gelten.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung der Gehälter sowie Besteuerung von Zinsen und Prozesskosten.

Die Entscheidung der DGT

Geschuldete Gehälter müssen dem Veranlagungszeitraum zugerechnet werden, in dem sie fällig waren, wobei ergänzende Selbstveranlagungen ohne Sanktionen vorgenommen werden können. Entschädigungszinsen (wegen Verzug oder gemäß dem Arbeitsstatut) werden als Veräußerungsgewinne besteuert, die in die allgemeine Bemessungsgrundlage einfließen. Prozesskosten gelten als Veräußerungsgewinn, wobei die gewinnende Partei die im Rechtsstreit entstandenen Kosten abziehen kann, um diesen Gewinn zu ermitteln.

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