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V2051-14 28. Juli 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Beihilfen für die Einstellung von Arbeitslosen unterliegen nicht dem IRPF-Einbehalt bei Einzelunternehmern

Ein Finanzinstitut erkundigt sich, ob wirtschaftliche Beihilfen, die Unternehmen für die Einstellung von Arbeitslosen gewährt werden, der Quellensteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass keine Verpflichtung zum Einbehalt besteht, da es sich nicht um eine Gegenleistung für die berufliche Tätigkeit handelt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Sometimiento a retención de las referidas ayudas.

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