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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Verwertung eines Pfandrechts an Gesellschaftsanteilen, die durch die Einbringung von Immobilien erworben wurden, gemäß dem Wertpapiergesetz steuerbefreit ist. Die DGT stellt fest, dass aufgrund der betrieblichen Nutzung der Immobilien keine Vermutung einer Umgehungsabsicht vorliegt, wenngleich die Absicht der Steuerumgehung eine Tatsachenfrage ist, die von der Verwaltung nachgewiesen werden muss.
Cuestión planteada Si la transmisión de dichas acciones estaría exenta de tributación en base a lo estipulado en el artículo 108 de la Ley del Mercado de Valores.
Para que la transmisión de valores no admitidos a negociación en mercado secundario esté exenta, no deben concurrir los supuestos de elusión del apartado 2 del art. 108 LMV. En este caso, al estar los inmuebles afectos a actividad empresarial, no se cumplen los requisitos objetivos de los incisos a), b) o c) para presumir elusión. No obstante, la pretensión de eludir impuestos es una cuestión de hecho que la Administración debe probar, pudiendo el interesado aportar prueba en contrario.
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