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V2035-23 12. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión total no proporcional

Nicht proportionale Gesamtabspaltung setzt Geschäftsbereiche für Sonderregime der Körperschaftsteuer voraus

Eine Gesellschaft erkundigt sich, ob eine nicht proportionale Gesamtabspaltung die Sonderregime für Körperschaftsteuer (IS), Umsatzsteuer (IVA), Einkommensteuer (IRPF), Erbschaft- und Schenkungsteuer (ITPAJD) sowie die Grunderwerbsteuer (IIVTNU) in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Körperschaftsteuer nicht erfüllt sind, da keine Geschäftsbereiche vorliegen, obwohl die Transaktion gemäß Umsatzsteuerrecht nicht steuerbar ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung 1. Ob die beschriebene Transaktion das im Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene steuerliche Sonderregime in Anspruch nehmen kann.

Die Entscheidung der DGT

Damit eine nicht proportionale Gesamtauflösung auf das Sonderregime der KSt zugreifen kann, müssen die abgetrennten Vermögenswerte Geschäftszweige bilden, verstanden als autonome wirtschaftliche Einheiten, die in der Lage sind, aus eigener Kraft zu arbeiten. Im vorliegenden Fall scheint die Aufteilung isolierter Immobilien solche Geschäftszweige nicht zu bilden. Daher findet weder das Sonderregime der KSt, noch das ESt-Regime für Gesellschafter, noch die Nichtunterwerfung unter die ITPAJD oder das Nichtentstehen der Steuer nach IIVTNU Anwendung. Die Übertragung unterliegt jedoch nicht der Umsatzsteuer, wenn eine organisatorische Struktur von Produktionsfaktoren nachgewiesen wird, die eine autonome wirtschaftliche Einheit bildet.

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