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Es wird angefragt, ob der Wechsel von einem Unternehmen zu einem anderen derselben Unternehmensgruppe das Vorliegen von mehr als einem Zahler für die Einkommensteuer bedeutet. Die DGT antwortet, dass bei einer Unternehmensnachfolge die neue Einheit den Status desselben Zahlers beibehält.
Gestellte Frage: Es wird nach dem Vorliegen von mehr als einem Zahler zum Zwecke der Bestimmung der Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung gefragt.
Tritt eine Unternehmensnachfolge gemäß dem Arbeitsstatut (Estatuto de los Trabajadores) ein, behält die übernehmende Gesellschaft den Status desselben Zahlers. In diesem Fall liegt kein Vorliegen von mehr als einem Zahler vor, um die Grenze der Pflicht zur Abgabe einer Erklärung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu bestimmen. Die steuerliche Haftung für Quellenabzüge erstreckt sich auf den Rechtsnachfolger aufgrund der Nachfolge in der Inhaberschaft der Tätigkeit.
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