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V2033-14 28. Juli 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Zahlung unterdrückter Sonderzahlungen muss dem Jahr der Fälligkeit zugerechnet werden

Es wurde angefragt, wann die Beamten der Region Extremadura die Zahlung von 70 % der 44 Tage der im Dezember 2012 gestrichenen Sonderzahlung deklarieren müssen. Die DGT stellt fest, dass diese dem Steuerjahr 2014 zuzurechnen ist, da in diesem Jahr die Fälligkeit eintritt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Zwecks Einbeziehung des erhaltenen Betrags in die Einkommensteuererklärung wird die Frage nach dessen zeitlicher Zurechnung gestellt.

Die Entscheidung der DGT

Die von den Beamten erhaltenen Beträge entsprechen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Gemäß Artikel 14.1,a) des Gesetzes 35/2006 werden diese Einkünfte dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem sie für den Empfänger fällig werden. In diesem Fall ergibt sich die Fälligkeit aus der Vereinbarung, die die Zahlung festlegt, weshalb die Zurechnung zum Veranlagungszeitraum 2014 erfolgt.

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