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Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er den Abzug für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz nach der Abschaffung der Regelung im Jahr 2013 weiterhin geltend machen kann, da bereits Zahlungen an den Bauträger geleistet wurden. Die DGT stellt klar, dass der Übergangsregelung Zugang gewährt werden kann, sofern Zahlungen vor 2013 geleistet und der Abzug in vorangegangenen Veranlagungszeiträumen bereits vorgenommen wurde.
Cuestión planteada Régimen de deducción por inversión en vivienda habitual a partir del ejercicio 2013 en el que adquiere la vivienda, considerando su supresión y régimen transitorio introducido por la Ley 16/2012. Si es posible aplicarlo no habiendo practicado la deducción en años anteriores por ninguna cantidad satisfecha al promotor que no procediese de su cuenta vivienda.
Para acceder al régimen transitorio tras la supresión de la deducción en 2013, el contribuyente debe haber satisfecho cantidades para la construcción de su vivienda habitual con anterioridad a esa fecha. Además, es necesario haber practicado la deducción por dichas cantidades en un periodo impositivo anterior a 1 de enero de 2013 (salvo excepciones legales). Si se cumplen estos requisitos, se podrá seguir aplicando la deducción conforme a la normativa vigente a 31 de diciembre de 2012.
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