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Es wurde angefragt, ob ein Anwesen mit über hundert Jahre alten Wohngebäuden und einem antiken Wappen von der Grundsteuer (IBI) befreit ist und ob diese Befreiung bei einer Änderung der Katalogisierung bestehen bliebe. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung spezifische Anforderungen an die Deklaration oder die Aufnahme in Dekrete erfüllt und beim zuständigen Gemeinderat beantragt werden muss.
Cuestión planteada Pregunta si la finca está exenta del impuesto, y si lo estaría si dejara de estar catalogada como Bien Cultural de Interés Local o si dejara de formar parte del Inventario del Patrimonio Arquitectónico de Cataluña.
Para disfrutar de la exención del IBI según el artículo 62.2.b) del TRLRHL, los inmuebles deben estar declarados monumento o jardín histórico, o estar comprendidos en las disposiciones adicionales de la Ley 16/1985. En el caso de edificios con escudos o emblemas, la exención aplica si tanto el inmueble como la pieza tienen más de cien años de antigüedad. La exención no se aplica si los bienes están afectos a explotaciones económicas, salvo excepciones legales. Es imprescindible solicitar la exención ante el Ayuntamiento competente.
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