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V1997-19 1. August 2019 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · canje de valores

Aktienapport in eine Holding: Anwendung des Umtauschregimes bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe möglich

Eine Familiengesellschaft erkundigt sich, ob die Einbringung ihrer Anteile in eine neue Holdinggesellschaft unter das Sonderregime des Wertpapierumtauschs im Körperschaftsteuerrecht fallen kann und ob die wirtschaftlichen Gründe für die Transaktion als gültig anerkannt werden. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Mehrheit der Stimmrechte erlangt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Gründe der organisatorischen Effizienz sowie der Generationenwechsel als gültig angesehen werden können.

Die gestellte Frage

Fragestellung 1) Ob die beschriebene Transaktion unter das im Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene Steuerregime fallen kann und ob gültige wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Die Entscheidung der DGT

Die Transaktion kann das Umtauschregime anwenden, wenn die neue Einheit die Mehrheit der Stimmrechte erwirbt und die Anforderungen des Artikels 80 des LIS erfüllt sind. Die Sacheinlage von Anteilen an eine Holding stellt keine Verletzung der Anforderung dar, das durch Erbschaft oder Schenkung Erworbene zu behalten, sofern der Wert des Erwerbs erhalten bleibt. Die Gründe der Zentralisierung, Effizienz und des Generationenwechsels könnten wirtschaftlich begründete Gründe sein, wenngleich deren Bewertung eine Frage des Einzelfalls ist.

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