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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er im Jahr 2015 das Übergangsregime für den Abzug für den selbstgenutzten Wohnsitz anwenden kann. Er hat 2007 eine Immobilie erworben, die seinen derzeitigen Wohnsitz darstellt, deren kumulierte Investitionssumme jedoch die Abzüge aus früheren Immobilien nicht überstieg. Die DGT stellt klar, dass die Anwendung des Übergangsregimes zulässig ist, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Investitionssumme der vorangegangenen Wohnsitze überschritten wird.
Cuestión planteada Si le es de aplicación el régimen transitorio aplicable a partir del ejercicio 2013, permitiendo iniciar la práctica de la deducción en 2015.
Los contribuyentes que adquirieron su vivienda habitual antes de 2013 pueden aplicar el régimen transitorio de la deducción. Si no pudieron iniciar la deducción antes por el límite de inversión de viviendas anteriores (art. 68.1.2º LIRPF), podrán hacerlo en el ejercicio en que la cantidad acumulada invertida supere a las cantidades objeto de deducción en viviendas precedentes. Para ello, deben haber satisfecho cantidades por la adquisición con anterioridad a 1 de enero de 2013.
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