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Ein Unternehmen leistet eine Sacheinlage von Anteilen einer Tochtergesellschaft an eine andere Gesellschaft der Gruppe. Es wird angefragt, ob die von der Tochtergesellschaft an die neue Erwerberin ausgeschütteten Dividenden von der Steuerbefreiung profitieren können.
Gestellte Frage
Die von der erwerbenden Gesellschaft erworbenen Beteiligungen sind nach ihrem Marktwert gemäß Art. 17.4 b) LIS zu bewerten. Dividenden können die Befreiung nach Artikel 21 LIS in Anspruch nehmen, wenn die Anforderungen an die Beteiligungsquote (mindestens 5%) und die Haltedauer (ein ununterbrochenes Jahr) erfüllt sind. Für die Berechnung der Haltedauer wird der Zeitraum berücksichtigt, in dem die Beteiligung von anderen Unternehmen derselben Gruppe gehalten wurde. Das zu versteuernde Einkommen wird um 5% für Verwaltungsaufwendungen gekürzt.
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