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V1981-15 25. Juni 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · residencia habitual

Meldebescheinigung allein reicht als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts nicht aus

Der Anfragende möchte wissen, ob die kommunale Meldebescheinigung (Padrón) ausreicht, um den gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen und somit den Steuerabzug für Investitionen in Wohneigentum in Anspruch zu nehmen. Die DGT antwortet, dass die Anmeldung im Melderegister für sich genommen kein ausreichendes Beweismittel darstellt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si el estar inscrito en el registro del padrón municipal es documento suficiente para acreditar la residencia habitual, conforme a la legislación vigente.

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