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Ein Unternehmen, das mit der Vermietung von Wohnraum beschäftigt ist, erkundigte sich, ob es auf die Umsatzsteuerbefreiung beim Erwerb eines Gebäudes für die steuerfreie Vermietung verzichten könne. Die DGT entschied, dass ein Verzicht nicht möglich ist, da das Unternehmen keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug hat.
Cuestión planteada Si resultaría aplicable la renuncia a la exención del Impuesto sobre el Valor Añadido prevista en el artículo 20.Dos de la Ley 37/1992. En su caso, tipo impositivo aplicable a la referida entrega.
La transmisión de una edificación constituye una segunda o ulterior entrega exenta de IVA. La renuncia a esta exención solo es posible si el adquirente es un sujeto pasivo con derecho a la deducción total o parcial del impuesto. Dado que el destino previsto son arrendamientos exentos, la entidad no tendrá derecho a la deducción, impidiendo así la renuncia a la exención.
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