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V1975-22 16. September 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Grundstückswert bei Erwerb von Gebäuden nicht abschreibbar

Ein Landwirt erkundigt sich nach der Berechnung der Abschreibung für einen Weinberg und dem Grundstückswert für seine Tätigkeit im Rahmen der pauschalierten Einkommensermittlung (estimación objetiva). Die DGT stellt klar, dass der Grundstückswert nicht abschreibbar ist und dessen Ermittlung eine Tatsachenfrage darstellt, die vom Steuerpflichtigen nachzuweisen ist.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Determinación de la amortización del viñedo, en especial, cálculo del valor del suelo.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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