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V1969-24 17. September 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · patrimonio protegido

Abzüge in der Einkommensteuer (IRPF) für Beiträge zum geschützten Vermögen in der Eigenschaft als Assistent können nicht angewandt werden

Ein Betreuer, der durch eine öffentliche Urkunde als Assistent einer Person mit Behinderung bestellt wurde, fragt, ob er die Abzüge von der Bemessungsgrundlage für Beiträge zum geschützten Vermögen dieser Person geltend machen kann. Die DGT antwortet, dass der Status als Assistent keinen Anspruch auf diese Steuervorteile begründet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die entsprechenden Abzüge für diese Beiträge zum geschützten Vermögen in der Einkommensteuererklärung (IRPF) angewandt werden können.

Die Entscheidung der DGT

Die Bestellung als Assistent zur Ausübung der Rechtsfähigkeit gemäß Artikel 255 des Zivilgesetzbuches berechtigt nicht zur Anwendung der in Artikel 54 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) vorgesehenen Abzüge für Beiträge zum geschützten Vermögen. Das Recht auf den Abzug ist beschränkt auf Verwandte in direkter Linie oder Seitenverwandte bis zum dritten Grad, Ehegatten oder Personen, die mit der Person mit Behinderung in einem Betreuungs- oder Pflegeverhältnis stehen.

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