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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Investition in den selbstgenutzten Wohnsitz im Jahr 2012 durch Anzahlungen geltend machen kann und ob er nach der Abschaffung des Abzugs im Jahr 2013 Zugang zum Übergangsregime erhält. Die DGT stellt fest, dass die Zahlung einer Anzahlung (Arras) im Jahr 2012 den Abzug ermöglicht und der Steuerpflichtige das Übergangsregime anwenden kann, da die Investition vor 2013 begonnen wurde.
Cuestión planteada Derecho a practicar la deducción por inversión en vivienda habitual en el ejercicio 2012 y a aplicar el régimen transitorio de deducción establecido a partir de 2013.
El pago de cantidades a cuenta al promotor para la construcción de una vivienda permite practicar la deducción en el ejercicio en que se satisfacen. Para acceder al régimen transitorio tras la supresión de la deducción en 2013, es necesario haber adquirido la vivienda o satisfecho cantidades antes de esa fecha y haber practicado la deducción en un periodo anterior a 2013. Si no se practicó la deducción en 2012, se puede solicitar la rectificación de la autoliquidación.
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