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Der Anfragende möchte wissen, ob er die Hälfte einer Rentenbeitragszahlung von 8.000 Euro aus dem Jahr 2020 steuerlich geltend machen und den Rest auf folgende Jahre übertragen kann. Die DGT stellt klar, dass nur Beträge in künftige Jahre übertragen werden dürfen, die aufgrund einer unzureichenden Bemessungsgrundlage oder wegen Überschreitung des prozentualen Höchstbetrags im aktuellen Jahr nicht steuerlich abgesetzt werden konnten.
Cuestión planteada Posibilidad de reducir en la base imponible del impuesto correspondiente al ejercicio 2020 la mitad de la aportación realizada y el resto, trasladarla a ejercicios posteriores.
Las aportaciones que se encuentran dentro de los límites de los artículos 50.1 y 52.1 de la LIRPF deben reducirse en la base imponible del ejercicio de la aportación y no en ejercicios posteriores. El traslado a los cinco ejercicios siguientes solo es posible para las cantidades que no pudieron ser objeto de reducción por insuficiencia de base imponible o por aplicación del límite porcentual establecido.
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