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V1951-24 17. September 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · valor de adquisición

Der Anschaffungswert einer durch Schenkung erworbenen Immobilie, für die keine Erbschaft- und Schenkungsteuer gezahlt wurde, entspricht ihrem wirklichen Marktwert

Eine in Spanien ansässige Person erhielt eine Schenkung einer Immobilie im Ausland, als sie noch nicht ansässig war, und hat keine Erbschaft- und Schenkungsteuer gezahlt. Die Anfrage betrifft die Bestimmung des Anschaffungswerts dieser Immobilie zur Berechnung des Veräußerungsgewinns für die Einkommensteuer bei deren Verkauf.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Bestimmung des Anschaffungswerts der Immobilie für Zwecke der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Da aufgrund des nicht ansässigen Wohnsitzes und des Standorts des Vermögenswertes außerhalb Spaniens keine Erbschaft- und Schenkungsteuer entrichtet wurde, ist der Anschaffungswert für die Einkommensteuer der wirkliche Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung. Dieser Wert wird als der Preis verstanden, den ein unabhängiger Käufer unter normalen Marktbedingungen zahlen würde. Der Steuerpflichtige muss diesen Wert durch gültige Beweismittel nachweisen.

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