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V1917-22 8. September 2022 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · reducción en la base imponible

Erhalt des Minderungsbetrags bei Schenkung von Anteilen bei Beibehaltung des Wertes und der Vermögenssteuerbefreiung

Der Anfragende möchte wissen, ob der Verkauf eines Teils geschenkter Anteile zur Reinvestition in ein anderes Unternehmen oder die Einbringung des Rests in dieses Unternehmen den Minderungsbetrag der Erbschaft- und Schenkungsteuer aufhebt. Die DGT stellt klar, dass der Vorteil erhalten bleibt, sofern der ursprüngliche Wert sowie der Anspruch auf die Befreiung von der Vermögenssteuer gewahrt bleiben.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die vorgeschlagenen Vorgänge eine Verletzung der auf die Schenkung angewandten Steuervergünstigung darstellen.

Die Entscheidung der DGT

Um die Ermäßigung gemäß Artikel 20.6 des LISD zu behalten, muss der Beschenkte den Anschaffungswert erhalten und zehn Jahre lang Anspruch auf die Befreiung von der Vermögensteuer haben. Der Verkauf von Anteilen zur Reinvestition des Betrags in ein anderes Unternehmen stellt keine Verletzung der Anforderung dar, wenn der ursprüngliche Wert erhalten bleibt und die neuen Anteile die Befreiung von der Vermögensteuer ermöglichen. Ebenso beeinträchtigt die Einbringung der geschenkten Anteile in ein anderes Handelsunternehmen das Aufrechterhalten der Ermäßigung nicht, wenn der Wert und der Anspruch auf Befreiung in Bezug auf die ersatzweisen Anteile erhalten bleiben.

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