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Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich nach der Abzugsfähigkeit der Leasingraten im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) und der Umsatzsteuer (IVA). Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass für die Einkommensteuer eine ausschließliche betriebliche Nutzung erforderlich ist, während bei Personenkraftwagen für die Umsatzsteuer eine betriebliche Nutzung von 50 Prozent vermutet wird.
Cuestión planteada Si puede deducirse tanto en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, como en el Impuesto sobre el Valor Añadido, la totalidad de las cuotas de renting en concepto de gasto.
En IRPF, las cuotas de renting solo son deducibles si el vehículo está afecto exclusivamente a la actividad profesional, sin uso particular. En el IVA, si el vehículo es un automóvil de turismo, se presume una afectación del 50%, salvo que se acredite un grado distinto o sea un vehículo de la lista tasada con afectación del 100%. La afectación debe probarse por medios admitidos en Derecho, no bastando la mera contabilización o la declaración-liquidación.
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