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V1913-15 17. Juni 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · canje de valores

Verkauf von Anteilen nach Umtausch von Wertpapieren könnte steuerliche Neutralität des Sonderregimes gefährden

Ein steuerrechtlich beratendes Unternehmen prüft den Verkauf von Anteilen, die zuvor Gegenstand eines Umtauschs von Wertpapieren waren. Die DGT stellt klar, dass der ursprüngliche Umtausch vom Sonderregime ausgeschlossen wäre, wenn der spätere Verkauf darauf abzielt, den Gesellschaftern einen Steuervorteil zu verschaffen, da in diesem Fall das Erfordernis wirtschaftlich begründeter Gründe nicht erfüllt wäre.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die von X erworbenen Anteile dasselbe Datum und denselben Wert behalten, den sie als natürliche Personen vor ihrer Einbringung in X hatten.

Die Entscheidung der DGT

Si la transmisión de las participaciones por parte de la sociedad se realiza tras un canje de valores, podría influir en la determinación del propósito principal de dicha operación. Si la venta posterior no beneficia el desarrollo de la actividad de la sociedad sino a sus socios mediante una ventaja fiscal, el canje no se consideraría realizado por motivos económicos válidos. En tal caso, la operación quedaría excluida del régimen fiscal especial de neutralidad previsto en el TRLIS.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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