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V1905-19 19. Juli 2019 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión parcial

Anwendung des Sonderregimes für Teilspaltungen bei Übertragung von Geschäftsbereichen aus wirtschaftlichen Gründen möglich

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Teilspaltung seines Immobiliengeschäfts auf eine neue Gesellschaft unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die abgesonderten Vermögenswerte autonome Geschäftsbereiche bilden und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht, statt lediglich steuerliche Vorteile zu verfolgen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene Transaktion unter das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene steuerliche Regime fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für Teilabspaltungen anzuwenden, muss die Transaktion die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen des Körperschaftsteuergesetzes erfüllen. Es ist erforderlich, dass das abgesonderte Vermögen einen Geschäftsbereich darstellt, verstanden als eine wirtschaftliche Einheit, die in der Lage ist, mit eigenen materiellen und personellen Mitteln eigenständig zu arbeiten. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen wie der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Aktivitäten beruhen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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