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V1899-23 30. Juni 2023 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · renta negativa

Negativer Ertrag aus der Veräußerung steuerbefreiter Geschäftsanteile ist steuerlich nicht abzugsfähig

Eine Gesellschaft erkundigte sich, ob der Verlust aus dem Verkauf von 10 % der Geschäftsanteile einer anderen Gesellschaft an ihren Alleingesellschafter steuerlich geltend gemacht werden kann. Die DGT entschied, dass dieser negative Ertrag nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden darf, da die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gemäß Artikel 21 des LIS erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob das anfragende Unternehmen den in dem Veranlagungszeitraum entstandenen negativen Ertrag aus der Veräußerung der Anteile an X, in dem es die Anteile an seinen Alleingesellschafter (natürliche Person) überträgt, steuerlich zurechnen kann.

Die Entscheidung der DGT

Negative Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an einem Unternehmen werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen, wenn die in Artikel 21.3 des LIS festgelegten Befreiungsvoraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall kann, da die Beteiligung die Anforderungen dieses Absatzes erfüllt, der negative Ertrag aus der Veräußerung der Einheit X nicht in die Bemessungsgrundlage des anfragenden Unternehmens einbezogen werden.

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