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Ein spanisches Unternehmen agiert als Kaufkommissionär im eigenen Namen für Werbematerialien einer US-amerikanischen Gesellschaft. Die DGT stellt klar, dass bei einer Anzahlung des US-Kunden die Umsatzsteuer für die künftige Lieferung des Kommissionärs an den Kommittent anfällt, es sei denn, es handelt sich um eine gemäß Art. 25 LIVA steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Im Gegensatz dazu löst die Anzahlung, die die Anfragende an ihren Lieferanten leistet, stets die Umsatzsteuer für diese inländische Lieferung aus, ungeachtet des endgültigen Bestimmungsortes der Waren.
Cuestión planteada Aclaración de la consulta de 16 de mayo de 2023, consulta número V1281-23 en relación con los pagos anticipados al devengo definitivo de las operaciones realizadas.
En contratos de comisión de compra donde el comisionista actúa en nombre propio, se producen dos transmisiones: del proveedor al comisionista y del comisionista al comitente. Si el cliente realiza un pago anticipado, el IVA se devenga en el momento del cobro por los importes percibidos. Esta regla de devengo por pago anticipado se aplica de forma independiente a cada una de las dos entregas. Si el comisionista paga anticipadamente al proveedor, se devenga el impuesto de la entrega futura del proveedor al comisionista, independientemente de si la entrega posterior del comisionista al cliente es una operación exenta.
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