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V1867-22 5. August 2022 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · exención de dividendos

Anwendbarkeit der Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Anteilen gemäß Art. 21 LIS

Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob ein Unternehmen die Befreiung von der Körperschaftsteuer auf positive Erträge aus dem Verkauf von Anteilen an einer Gesellschaft X anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung möglich ist, sofern die Anforderungen an die Mindestbeteiligung, die Haltedauer, die Besteuerung im Ausland (falls zutreffend) erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Der positive Ertrag aus der Veräußerung von Anteilen ist steuerfrei, wenn die Voraussetzung einer ununterbrochenen Beteiligung von mindestens 5 % im Jahr vor der Veräußerung erfüllt ist. Im Falle von gebietsfremden Unternehmen muss die Voraussetzung einer Besteuerung im Ausland mit einem Nominalsteuersatz von mindestens 10 % in allen Haltedauerjahren erfüllt sein. Zudem findet die Steuerbefreiung keine Anwendung, wenn das Unternehmen als Vermögensverwaltungsgesellschaft gilt oder andere Ausschlussgründe gemäß Absatz 5 vorliegen. Der steuerfreie Betrag wird um 5 % für Verwaltungsaufwendungen gekürzt.

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