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V1862-18 26. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · arrendamiento financiero

Das Erwerbsdatum einer Immobilie ist das Datum der Beurkundung der Ausübung der Kaufoption

Es wird angefragt, welches Datum und welcher Erwerbswert für die Berechnung des Veräußerungsgewinns einer Gewerbeeinheit nach einem Finanzierungsleasings zu verwenden sind. Die DGT stellt klar, dass das Erwerbsdatum der Tag der Beurkundung der Kaufoption ist, da mit diesem Akt die Übergabe des Besitzes erfolgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Datum und Anschaffungswert des übertragenen Lokals zum Zwecke der Berechnung des Veräußerungsgewinns oder des Veräußerungsverlusts in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Das Anschaffungsdatum der Immobilie ist das Datum der Beurkundung der öffentlichen Urkunde über die Ausübung der Kaufoption, da diese die Übergabe des Besitzes beinhaltet. Wenn das Lokal für die wirtschaftliche Tätigkeit genutzt wurde, berechnet sich der Gewinn oder Verlust aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Veräußerungsbetrag und dem steuerlichen Buchwert (nach Ersetzung der handelsrechtlichen Abschreibungen durch steuerliche Abschreibungen). Wenn es nicht genutzt wurde, ist der Anschaffungswert der Betrag, zu dem die Kaufoption ausgeübt wurde.

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