Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1862-14 11. Juli 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Anwendung des Sonderregimes für die Einbringung von Betriebszweigen bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit und sachlichen Gründen

Eine Projektgesellschaft erkundigt sich, ob die Einbringung von Aktiva und Passiva eines Einkaufszentrums an eine andere Gesellschaft unter das Sonderregime für die Einbringung von Betriebszweigen fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern das Vermögen eine wirtschaftliche Einheit bildet, die aus eigener Kraft funktionsfähig ist, und sachliche wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Anwendung der Sonderregelung nach Kapitel VIII des Titels VII des konsolidierten Textes des Körperschaftsteuergesetzes auf die dargelegten Vorgänge zulässig ist. Und ob die geltend gemachten Gründe für diese Zwecke als wirtschaftlich begründet gelten.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung für Sacheinlagen von Betriebszweigen anzuwenden, muss das übertragene Vermögen eine autonome wirtschaftliche Einheit bilden, die die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in der erwerbenden Gesellschaft ermöglicht. Ebenso muss die Tätigkeit in der übertragenden Gesellschaft bereits zuvor bestanden haben, um die Identifizierung des Vermögensverbunds zu ermöglichen. Die Transaktion muss Anforderungen wie eine Mindestbeteiligung von 5 % am Eigenkapital erfüllen und darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf wirtschaftlich begründeten Motiven beruhen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt