Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1861-14 11. Juli 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación de ramas de actividad

Anwendung des Sonderregimes für die Einbringung von Betriebszweigen bei Übertragung einer selbstständigen wirtschaftlichen Einheit

Ein Landwirt erkundigt sich, ob die Einbringung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit in eine Gesellschaft unter das Sonderregime für die Einbringung von Vermögenswerten fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern das Vermögen einen Betriebszweig darstellt, der eine autonome Ausübung der Tätigkeit aus wirtschaftlich begründeten Gründen ermöglicht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene Transaktion unter das Sondersteuerregime des Kapitels VIII, Titels VII des Neufassungstextes des Körperschaftsteuergesetzes fallen kann, der durch das Königliche Legislative Dekret 4/2004 vom 5. März verabschiedet wurde.

Die Entscheidung der DGT

Um sich dem Sonderregime unterstellen zu können, muss die Einlage natürlicher Personen aus einem Geschäftsbereich bestehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit darstellt. Dies setzt voraus, dass die Tätigkeit bei der natürlichen Person bereits zuvor bestand und das erwerbende Unternehmen sie unter vergleichbaren Bedingungen ausüben kann. Zudem muss die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen und darf nicht primär der Erlangung eines Steuervorteils dienen.

Kostenloses Erstgespräch buchen