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V1860-17 13. Juli 2017 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · know-how

Anwendung der Steuerermäßigung nach Art. 23 LIS auf Know-how-Einnahmen aus Franchiseverträgen möglich

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die durch die Überlassung von Know-how im Rahmen von Franchiseverträgen erzielten Einkünfte die Ermäßigung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Vergütung für die Überlassung klar von den begleitenden Dienstleistungen abgegrenzt wird und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Anwendung der in Artikel 23 des LIS vorgesehenen Ermäßigung auf den Teil der Einkünfte anwendbar ist, die aus der Einräumung von Know-how erzielt werden.

Die Entscheidung der DGT

Die Einräumung des Rechts zur Nutzung von Know-how kann die Ermäßigung gemäß Artikel 23 des LIS in Anspruch nehmen, wenn die entsprechende Gegenleistung im Franchisevertrag spezifisch ausgewiesen wird und von Unterstützungs-, Beratungs- oder Marketingdienstleistungen abgegrenzt wird. Zudem ist es erforderlich, dass das Unternehmen gegenüber den Franchisenehmern keiner Erfolgsverpflichtung unterliegt und die übrigen Anforderungen der Vorschrift erfüllt sind, wie etwa die Übereinstimmung der Gegenleistungen mit dem Marktwert.

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