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V1846-23 27. Juni 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estado civil

Steuerliche Behandlung: Verheiratetenstatus und Abzüge für Unterhaltszahlungen vor Rechtskraft der Scheidung

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach dem zu deklarierenden Familienstand sowie der Anwendbarkeit von Abzügen für nachehelichen Unterhalt und Alimente nach Unterzeichnung einer Scheidungsvereinbarung, jedoch vor Rechtskraft des Scheidungsurteils. Die DGT stellt klar, dass mangels rechtskräftigen Urteils der Familienstand weiterhin als verheiratet gilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Angegebener Familienstand in der Einkommensteuererklärung.

Die Entscheidung der DGT

Die Scheidung entfaltet ihre Wirkung ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des gerichtlichen Urteils oder der notariellen Einverständniserklärung. Solange ein solches rechtskräftiges Urteil nicht vorliegt, besteht die eheliche Verbindung fort. Daher ist es nicht zulässig, den Abzug für nachehelichen Unterhalt oder das System der Alimente in Form von Rentenzahlungen für Beträge anzuwenden, die vor der Rechtskraft des Urteils gezahlt wurden.

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