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V1836-24 1. August 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Kein Veräußerungsgewinn, wenn die Entschädigung für Baumängel vollständig für Reparaturen verwendet wird

Der Steuerpflichtige fragt, wie eine gerichtliche Entschädigung für Baumängel an seinem Wohnsitz besteuert wird. Die DGT antwortet, dass nur dann ein Veräußerungsgewinn vorliegt, wenn der erhaltene Betrag die Kosten der durchgeführten Reparaturen übersteigt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Entschädigung in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die Entschädigung wird als Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust eingestuft. Ein Gewinn wird nicht berechnet, wenn der erhaltene Betrag den Kosten der Reparaturen entspricht. Wenn die Entschädigung in einem anderen Veranlagungszeitraum als dem ihrer Zurechnung angewendet wird, kann der Steuerpflichtige die Berichtigung der Steuererklärung beantragen, um die Differenz anzupassen.

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