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V1836-14 10. Juli 2014 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior Kriterium gültig
OTRO · impuestos especiales

Verbrauchsteuer: Die Veranlagung der Verbrauchssteuer muss auf den Erwerber erfolgen

Es wurde angefragt, ob ein registrierter Empfänger beim Versand alkoholischer Getränke aus einem Zolllagerverfahren heraus die Verbrauchssteuer an den Erwerber oder an den Frachtführer weitergeben muss. Die DGT stellt klar, dass die Veranlagung gegenüber dem Erwerber erfolgen muss.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Repercusión del impuesto especial.

Die Entscheidung der DGT

Según el artículo 14.1 de la Ley 38/1992, los sujetos pasivos deben repercutir el importe de las cuotas devengadas sobre los adquirentes de los productos objeto de los impuestos especiales de fabricación. Los adquirentes quedan obligados a soportar dichas cuotas.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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