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V1828-17 11. Juli 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · abono anticipado

Die vorzeitige Auszahlung des Abzugs für einen behinderten Vorfahren begründet nicht für sich allein die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Der Steuerpflichtige fragt an, ob er eine Einkommensteuererklärung (IRPF) abgeben muss, nachdem er die vorzeitige Auszahlung des Steuerabzugs für einen behinderten Vorfahren erhalten hat, ohne über sonstige Einkünfte zu verfügen. Die DGT stellt klar, dass die vorzeitige Auszahlung des Abzugs keine Deklarationspflicht auslöst, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen, die eine Steuererklärung erforderlich machen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, weil die genannte Abzugszahlung erhalten wurde, ohne dass sonstige Einkünfte erzielt wurden, für die eine Erklärungspflicht besteht.

Die Entscheidung der DGT

El abono anticipado de la deducción por personas con discapacidad a cargo no conlleva la obligación de presentar la declaración del IRPF. Esta obligación solo surge si el contribuyente percibe otras rentas que, según los límites del artículo 96 de la LIRPF, le obliguen a declarar.

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