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V1828-14 10. Juli 2014 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre los gases fluorados de efecto invernadero

Installateur gilt als Endverbraucher, wenn kein territorialer Registereintrag oder nur bestimmte Zertifikate vorliegen

Ein Klimatisierungsunternehmen fragt an, ob es als Endverbraucher oder als Wiederverkäufer von Fluorgasen einzustufen ist. Die DGT stellt klar, dass ein Endverbraucherstatus vorliegt, wenn keine Eintragung im territorialen Register erfolgt ist oder lediglich Zertifikate für Füllmengen unter 3 kg bzw. für die Klimatisierung von Fahrzeugen vorliegen.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob der Status eines Endverbrauchers oder eines Wiederverkäufers vorliegt.

Die Entscheidung der DGT

Der Status eines Endverbrauchers wird beibehalten, wenn man lediglich über das Zertifikat für die Handhabung von Geräten mit einer Füllmenge von weniger als 3 kg oder für thermische Komfortsysteme in Fahrzeugen verfügt. Man ist auch Endverbraucher, wenn man nicht im territorialen Register eingetragen ist und keinen Aktivitätscode für fluorierte Gase (CAF) besitzt. Um Wiederverkäufer zu sein, ist es erforderlich, im territorialen Register eingetragen zu sein und den CAF zu erhalten, um die Steuer beim Kauf nicht tragen zu müssen.

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