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Eine Gesellschaft erkundigt sich nach den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung für die Vermietung von Wohnraum in der Körperschaftsteuer sowie nach dem anwendbaren Mehrwertsteuersatz beim Immobilienkauf. Die DGT stellt klar, dass für die Anerkennung der Vermietung als wirtschaftliche Tätigkeit mindestens ein Vollzeitmitarbeiter beschäftigt werden muss. Zudem kann der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 4 % angewendet werden, sofern die objektive Absicht besteht, die Anforderungen der Sonderregelung zu erfüllen.
Gestellte Frage
Para que el arrendamiento de inmuebles sea actividad económica, se debe utilizar al menos una persona empleada con contrato laboral y a jornada completa. El régimen especial de arrendamiento de viviendas requiere que la entidad tenga como actividad principal el arrendamiento de al menos 8 viviendas. Respecto al IVA, se aplica el tipo reducido del 4% en la adquisición de viviendas terminadas por entidades que aún no cumplen los requisitos del régimen especial, siempre que exista la intención confirmada de dedicarlas al arrendamiento y cumplir con la bonificación del artículo 49 de la LIS.
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