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Ein Anfragender erkundigt sich nach der Möglichkeit, eine Steuerbefreiung für Camper-Vans zur touristischen Vermietung in Anspruch zu nehmen. Die DGT erläutert, dass hierfür eine vorherige Anerkennung vor der Erstzulassung beantragt werden muss oder, falls das Fahrzeug bereits zugelassen ist, die Situation danach bewertet wird, ob die Steuer bereits entrichtet wurde oder nicht.
Gestellte Frage In Bezug auf die Sondersteuer auf bestimmte Transportmittel wird um Klärung hinsichtlich der Möglichkeit gebeten, die in Artikel 66.1. c) des Gesetzes 38/1992 vom 28. Dezember über Sondersteuern vorgesehene Befreiung in Anspruch zu nehmen
Para acogerse a la exención por actividad de alquiler, se debe presentar el modelo 05 antes de la matriculación definitiva, aportando la ficha técnica y el recibo del IAE que acredite la actividad. Asimismo, se debe aportar documentación que demuestre el cumplimiento de los requisitos de la Ley 16/1987 de Ordenación de Transportes Terrestres. Si el vehículo ya fue matriculado con sujeción al impuesto, la posterior afectación al alquiler no tiene repercusión en el IEDMT.
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