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V1788-24 17. Juli 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de capital inmobiliario

Hypothekentilgungsgebühren sind bei Immobilienerträgen abzugsfähig

Eine Eigentümerin einer vermieteten Immobilie erkundigt sich, ob Notar-, Grundbuch- und Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Löschung einer Hypothek steuerlich absetzbar sind. Die DGT stellt fest, dass diese Finanzierungskosten abzugsfähig sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung von Aufwendungen in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Die zur Erzielung von Einkünften aus Immobilienkapital erforderlichen Aufwendungen sind abzugsfähig. Neben den Zinsen gelten auch andere Finanzierungskosten als abzugsfähig, wie etwa Kreditrückzahlungsgebühren, Notarkosten und Kosten für die Löschung der Hypothek im Grundbuch.

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