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V1785-22 27. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por inversión en vivienda habitual

Fortbestand des Abzugsberechtigung für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnraum nach Austausch eines Hypothekendarlehens

Ein Steuerpflichtiger beabsichtigt, ein altes Hypothekendarlehen abzulösen, um ein neues aufzunehmen, bei dem ein Garagenstellplatz nicht mehr als Sicherheit dient. Die DGT stellt klar, dass der Austausch eines Darlehens durch ein anderes den Anspruch auf den Steuerabzug nicht ausschließt, sofern das neue Darlehen zur Tilgung des vorangegangenen verwendet wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob nach Durchführung der Umstrukturierungierung im Rahmen des neuen Darlehens weiterhin das gleiche Recht auf Anwendung des Abzugs für die zur Tilgung geleisteten Beträge besteht, auch wenn einer der Garagenstellplätze als Hypothekensicherheit ausgeschlossen wurde.

Die Entscheidung der DGT

Die Novation, Subrogation oder Substitution eines Darlehens beendet den Finanzierungsprozess nicht und erschöpft nicht die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Abzugs. Die im Rahmen des neuen Darlehens geleisteten Beträge berechtigen im proportionalen Anteil, der der Tilgung des ursprünglichen Darlehens zuzurechnen ist, zum Abzug. Die Befreiung einer der Garagenstellplätze von der Hypothekenhaftung berührt nicht das Recht auf Abzug der mit dem Darlehen verbundenen Beträge. Der proportionale Anteil der Jahresraten, der auf die Erhöhung des Kapitalbetrags entfällt, der für andere Zwecke als den Erwerb der Wohnung bestimmt ist, ist nicht abzugsfähig.

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