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V1768-18 19. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación directa

Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Anwaltsversorgung und zur gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen

Ein Rechtsanwalt mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit auf Basis der direkten Schätzung erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit seiner Beiträge zur Anwaltsversorgung (Mutualidad de la Abogacía) sowie zum Krankenversicherungsabkommen der Sozialversicherung. Die DGT stellt klar, dass beide Positionen unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Grenzen und Bedingungen als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit des Abzugs der an die Versorgungskasse und die Sozialversicherung gezahlten Beträge in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Beiträge zur Anwaltsversorgungskasse (Mutualidad de la Abogacía) sind als Betriebsausgabe abzugsfähig, sofern sie als Alternative zum speziellen Sozialversicherungssystem dienen und die Grenze des Höchstbeitrags für allgemeine Risiken nicht überschreiten. Ebenso sind die im Rahmen der Sondervereinbarung über die Krankenversorgung mit der Sozialversicherung gezahlten Beträge mit denselben Grenzen wie Krankenversicherungsprämien abzugsfähig (500 Euro pro Person oder 1.500 Euro bei Behinderung).

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