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V1762-18 18. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Nachzahlung von Lohnrückständen: Zeitliche Zurechnung erfolgt zum Zeitpunkt der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung

Ein Arbeitnehmer erhielt Lohnrückstände aufgrund der Aufhebung eines Tarifvertrags durch ein Gerichtsurteil. Die DGT legt fest, wie diese Einkünfte unter Berücksichtigung des Zeitpunkts des Zuflusses und der Rechtskraft der Entscheidung zu deklarieren sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung von Nachzahlungen.

Die Entscheidung der DGT

Nachzahlungen, die zwischen dem Ursprungsdatum und der Rechtskraft des gerichtlichen Urteils liegen, werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird. Nachzahlungen nach dieser Rechtskraft werden dem Zeitraum zugerechnet, in dem der Vergütungsanspruch hätte fällig sein müssen. Falls die Zurechnung auf ein vorangegangenes Wirtschaftsjahr erforderlich ist, erfolgt eine ergänzende Selbstveranlagung ohne Sanktionen oder Zinsen.

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