Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1754-16 20. April 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · régimen especial de fusiones

Fusionen können unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern handelsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind und wirtschaftliche Gründe vorliegen

Die Anfragende erkundigt sich, ob eine Operation zur Vereinigung von Immobilien und Anteilen das Sonderregime für Fusionen im Körperschaftsteuerrecht anwenden kann. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, wenn die handelsrechtlichen Vorschriften sowie Artikel 76.1 des LIS erfüllt sind, vorausgesetzt, es liegen triftige wirtschaftliche Gründe vor und die Operation erfolgt nicht allein zur Erlangung eines Steuervorteils.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada 1º) Si la operación descrita se podría acoger al régimen fiscal especial previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt