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Eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft erkundigt sich, ob Zahlungen von Kommunen zum Ausgleich des wirtschaftlichen Gleichgewichts in der Wasserwirtschaft sowie für kommunale Mehrverbräuche von über 10 % der Umsatzsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass Mehrverbräuche steuerpflichtig sind, während Ausgleichszahlungen für das wirtschaftliche Gleichgewicht nicht der Steuer unterliegen, sofern sie weder eine Gegenleistung noch preisgebundene Zuschüsse darstellen.
Cuestión planteada Sujeción al Impuesto sobre el Valor Añadido de los importes que perciba la consultante de los ayuntamientos para compensar el equilibro económico de la encomienda y por los excesos de consumos municipales superiores al referido 10 por ciento.
Los servicios de distribución de agua están sujetos a IVA, incluso cuando se prestan a Administraciones Públicas. El suministro de agua a ayuntamientos que no excede el 10% del volumen consumido por usuarios se considera autoconsumo de bienes sujeto al impuesto. Las cantidades para compensar el desequilibrio económico-financiero no están sujetas a IVA si no existe una relación jurídica de prestaciones recíprocas ni se consideran subvenciones vinculadas al precio.
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