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Ein Unternehmen für Keramikprodukte erkundigt sich, ob die Teilbefreiung von Verbrauchssteuern auf den Stromverbrauch für Beleuchtung und Büros angewendet werden kann. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung nur für den Strom gilt, der in der Herstellung verwendet wird.
Cuestión planteada ¿Se puede aplicar la exención parcial al consumo de energía eléctrica utilizado en el mantenimiento de tensión de las plantas, alumbrado y oficina?
La exención parcial establecida en la Ley 38/1992 solo puede aplicarse a la electricidad utilizada en la fabricación de productos cerámicos. No es posible beneficiarse de dicha exención para otros usos como el alumbrado o el consumo en oficinas, independientemente de la autorización obtenida.
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