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V1726-21 3. Juni 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · patrimonio protegido

Nur der Teil der Sacheinlage, der den Wert der für den Kauf verwendeten Mittel übersteigt, berechtigt zu Steuervorteilen

Ein Vater erkundigt sich nach der Berechnung des Wertes einer Sacheinlage (einer Immobilie) in das geschützte Vermögen seiner behinderten Tochter, wenn ein Teil des Kaufs durch deren Eigenmittel finanziert wird. Die DGT stellt klar, dass nur der Teil der Immobilie, der unentgeltlich übertragen wird, die Anwendung der Minderungen der Einkommensteuerbemessungsgrundlage (IRPF) ermöglicht.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) wie der Wert der geleisteten Einlage für die Zwecke der dem Steuerpflichtigen zustehenden Steuervorteile berechnet wird, wenn die Bewertung der Sacheinlage abzüglich des in bar verfügbaren Betrags herangezogen wird.

Die Entscheidung der DGT

Beiträge zum geschützten Vermögen müssen unentgeltlich erfolgen, um Steuervorteile in der Einkommensteuer (IRPF) zu generieren. Bei einem gemischten Vorgang, bei dem eine Immobilie eingebracht wird und Geld aus dem geschützten Vermögen der Tochter für deren Erwerb verwendet wird, gilt nur der Teil des Immobilienwerts, der diese Mittel übersteigt, als unentgeltliche Einlage. Der Teil, der mit den Mitteln übereinstimmt, gilt als entgeltlicher Erwerb und berechtigt nicht zu den IRPF-Minderungen, obwohl er keine Regularisierung erzwingt, wenn die Immobilie als Immobilieninvestition im geschützten Vermögen gehalten wird.

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