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Ein Steuerpflichtiger erwarb 2012 ein Grundstück für den Bau seines Wohnhauses, die notarielle Beurkundung erfolgte jedoch erst 2013. Die Finanzbehörde stellt klar, dass die Zahlung für das Grundstück den Beginn der Investition markieren kann. Sofern der Abzug bereits 2012 geltend gemacht wurde, kann dieser unter den Übergangsregelungen weiterhin angewendet werden.
Cuestión planteada Posibilidad de practicar la deducción por inversión en vivienda habitual por el ejercicio 2012, y derecho a aplicarla a partir de 2013 considerando su supresión y régimen transitorio introducido por la Ley 16/2012.
El inicio de la inversión puede computarse desde la fecha en que se satisface la primera cantidad por la construcción, como el pago de un terreno en autopromoción. Para acceder al régimen transitorio tras la supresión de la deducción en 2013, es necesario haber satisfecho cantidades antes de esa fecha y haber practicado la deducción en un periodo anterior. Si se cumplen estos requisitos, se podrá continuar con la deducción por las cantidades satisfechas en ejercicios posteriores.
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