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V1716-14 3. Juli 2014 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · bienes de inversión

Instandsetzungsarbeiten an Mietobjekten können als Investitionsgüter gelten

Ein Vermieter von Garagenplätzen erkundigt sich, ob Arbeiten zur Installation von Brandmelde- und Entrauchungssystemen als Investitionsgüter einzustufen sind. Die DGT stellt klar, dass Verbesserungen, welche die Produktionskapazität und die Nutzungsdauer der Immobilie erhöhen, als Investitionsgüter gelten, sofern sie den Betrag von 3.005,06 Euro überschreiten.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Kosten der Bauausführung als Verbesserungen im Sinne der Einstufung als Anlagegut gelten.

Die Entscheidung der DGT

Die für Güter oder Dienstleistungen anfallenden Beträge, die der Verbesserung eines bereits bestehenden Anlageguts dienen, gelten als Anlagegüter, wenn ihr Wert 3.005,06 Euro übersteigt und sie eine höhere Produktionskapazität bewirken oder deren Nutzungsdauer verlängern. Damit bauliche Maßnahmen an einer Immobilie als solche gelten, müssen sie dauerhaft ohne die Möglichkeit einer Beschädigung bei der Trennung eingebaut werden, dürfen keine Gebrauchs- oder Dekorationsgegenstände sein und den Schwellenwert erfüllen. Instandsetzungs- oder Erhaltungsmaßnahmen, die lediglich die normale Produktionskapazität aufrechterhalten, gelten nicht als Anlagegüter.

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